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Allgemeine Verkaufsbedingungen der RUCO LICHT GmbH - Stand: 01.03.2006
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und zwar auch für alle zu-künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Preise, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung sowie Versand und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Verpackung und Versand, etwaige Entsorgungsaufschläge der Leuchtmittelhersteller/-lieferanten, sowie etwaige uns entstehende Entsorungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Beträgt der Warenwert einer Bestellung weniger als EUR 150,00 (ohne MwSt.), berechnen wir hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
(3) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurück-behaltungsrecht kann der Besteller nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Falls der Besteller eine bestätigte Bestellung storniert, können wir 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(5) Rücksendungen, die nicht auf einem Rücktrittsrecht des Bestellers im Rahmen der Gewährleistungsrechte beruhen, werden nur gutgeschrieben, wenn unser vorheriges Einver-ständnis vorliegt. Eine Gutschrift für original-verpackte und unbeschädigte Waren erfolgt mit 85% des berechneten Preises. Notwendige Auf-arbeitungs- und Verpackungskosten sowie uns entstandene Transportkosten werden zusätzlich und ohne gesonderte Benachrichtigung gekürzt. Sonderfertigungen und elektrische Sonder-ausstattungen werden nicht zurückgenommen.
§3 Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Der Beginn einer von uns angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Nimmt der Besteller die Ware rechtsgrundlos nicht ab oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen oder an einen von ihm benannten Lieferort versandt, so geht mit der Absendung die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
§4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, hat der Besteller die Ware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Für die uns entstehenden Inter-ventionskosten haftet der Besteller, im Fall einer Klage gem. § 771 ZPO jedoch nur, soweit der Dritte zur Kostenerstattung nicht in der Lage ist.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungs-einstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das an der Ware bestehende Anwartschaftsrecht des Bestellers an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§5 Gewährleistung, Verjährung, Rückgriff
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeob-liegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe der von uns gelieferten Ware an den Besteller. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
(3) Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware (vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge) nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beein-trächtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Ab-nutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Be-anspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Montage oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungs-arbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(7) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(8) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Verein-barungen getroffen hat. Für den Umfang eines solchen Rückgriffsanspruchs gilt Absatz 6 entsprechend.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Leuchten sind technische Arbeitsmittel nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Leuchten und Ergänzungsteilen entbindet uns ebenso wie eigenmächtige Änderungen an unseren Leuchten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung von allen Verpflichtungen im Schadensfall.
§7 Entsorgung
Der Besteller verpflichtet sich, die Entsorgung der gelieferten Erzeugnisse nach den Bestimmungen des „Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG“ zu gewährleisten. Bei einem Weiterverkauf überträgt der Besteller diese Verpflichtung an seinen Vertragspartner. Wir sind bei der ear unter der WEEE-Nr. DE 64392354 registriert. Wir sind dem Rücknahmesystem von INTERSEROH angeschlossen, Rücknahmestellen sind auf der Homepage www.INTERSEROH-WEEE.de veröffentlicht.
§8 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort für alle aus Vertrag oder Vertragsverhandlungen resultierenden Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich hierauf beziehenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.